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Allgemeine Bedingungen des Partnerprogramms

Artikel 1: Annahme der Mitgliedschaft durch di-arezzo.com

Jeder Interessent, der am Partnerprogramm von di-arezzo.com teilnehmen möchte, muss das Formular auf der Internetseite von di-arezzo.com ausfüllen.
Aufgrund des persönlichen Charakters der Partnerschaft behält di-arezzo.com sich das Recht vor, den Beitritt ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn er nicht den Interessen der Partnerschaft zu dienen scheint.
Die Anmeldung zum Partnerprogramm ist kostenlos. Es gibt keine Beitritts- oder Anmeldegebühren.

Artikel 2. Verpflichtungen von di-arezzo.com

Der Handel erfolgt direkt zwischen dem Besucher der Partnerseite und di-arezzo.com, der für die ordnungsgemäße Ausführung der Bestellung verantwortlich ist. di-arezzo.com ist dabei Eigentümer des Kundenstamms. di-arezzo erhält und bearbeitet die Bestellungen, erstellt die Rechnungen, zieht das Geld ein und liefert dann die Waren, ohne dass eine Beteiligung des Partners erforderlich ist.

Artikel 3. Provisionen

di-arezzo.com erstellt dem Partner jedes Quartal (mit Ausnahme der Quartale, in denen kein Verkauf verbucht wurde) einen Kontoauszug über die Partnerverkäufe, in dem die Verkäufe aufgelistet werden, die den Bestellungen ausgehend von seiner Webseite entsprechen, welche vor dem Datum des Auszugs bearbeitet (bezahlt und geliefert) wurden. Nur solche Bestellungen, die direkt ausgehend von der Webseite des Partners erfolgen, sind betroffen. Eine Ausnahme bilden hier alle ergänzenden Bestellungen, die von einem der früheren Kunden aufgegeben werden.
Die Bestellungen über die Partnerseiten sind einfach durch den Namen des Partners innerhalb der Adresse von di-arezzo.com zu erkennen. Im Fall eines technischen Fehlers durch den Partner oder seine Beauftragten während der technischen Einbindung der Links kann di-arezzo.com nicht verantwortlich gemacht werden.
Diesem Kontoauszug folgt eine Aufforderung zur Rechnungserstellung, sobald die Provisionen eine Gesamtsumme von über 80 Euro ohne Mehrwertsteuer erreicht haben. Die Provisionen werden innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ausgezahlt.
Die Provisionen betragen 8% der Bestellsumme. Für Retouren oder unbezahlte Waren wird keine Provision gezahlt, die Summe versteht sich ohne Steuern oder Portokosten.

Diese Provisionen werden nur ausgezahlt, wenn der Partner auf seinen Rechnungen die Nummer seines Eintrags im Handelsregister angeben kann (für individuelle Unternehmen) oder eine Anmeldung bei der Geschäftsstelle der Präfektur (für Vereinigungen).

Besondere Bedingungen für Privatpersonen:
Jedes Partnerprogramm in Frankreich wird als Serviceleistung im Rahmen einer Partnerschaft betrachtet. Die Partnerschaft entspricht also einer kommerziellen Aktivität. Eine Privatperson kann über die Gründung einer "Micro-Entreprise" eine vereinfachte Steuerreglung nutzen, die es ihm ermöglicht, am Partnerprogramm von di-arezzo.com teilzunehmen.

Diese Sonderregelung findet nur in solchen Fällen Anwendung, in denen die gutgeschriebenen Provisionen 26.678 Euro exkl. MwSt. / Jahr nicht übersteigen (die Gesamtsumme des Einkommens darf diese Summe - unabhängig vom Ursprung des Einkommens - nicht übersteigen).

Diese Regelung ist zurzeit die einzige, die es einer Privatperson ermöglicht, an einem Partnerprogramm teilzunehmen. Anders als ein Unternehmen - und in dem Fall, in dem die oben aufgeführten Bedingungen eingehalten werden - kann sich der Partner entscheiden, keine Mehrwertsteuer einzuhalten. Er ist darüber hinaus von der Erstellung einer Bilanz oder einer Gewinn- und Verlustrechnung befreit. Der Partner muss jedoch eine Übersicht erstellen, in der er Summe und Ursprung der erhaltenen Provisionen chronologisch (auf Grundlage der Rechnungen) auflistet.

Die Partner, die die Steuerregelung über eine "Mirco-Entreprise" nutzen, müssen die Summe der im Laufe des Jahres erhaltenen Provisionen in die entsprechenden Rubriken ("Bénéfices Industriels et Commerciaux") ihrer Steuererklärung eintragen (Formular 2042). Ein pauschaler Abschlag in Höhe von 50% wird automatisch durch die Verwaltung berechnet.

Der Partner ist verpflichtet, eine Rechnung auszustellen. Die Rechnungsstellung kann jedoch elektronisch erfolgen. Die Rechnung muss in zwei Exemplaren erstellt werden, das erste ist für den Partner, das zweite für di-arezzo.com bestimmt. Die Rechnung kann per E-Mail versandt werden, muss jedoch auf Papier ausgedruckt und von beiden Parteien mindestens 4 Jahre lang aufbewahrt werden, damit sie im Streitfall vorgelegt werden kann.

Abschließend:

Um Ihnen Ihren Überblick zu vereinfachen, sendet Ihnen di-arezzo.com quartalsweise einen Aktivitätsbericht per E-Mail mit einer Rechnung, die Sie bitte ausfüllen, ausdrucken, aufbewahren und an uns zurücksenden. Die vorliegenden Informationen sind rein informativer Art. di-arezzo.com rät Ihnen, einen Rechtsspezialisten zu konsultieren, um Ihre ganz besondere Situation zu klären.
Die vorliegenden Bedingungen gelten nur für die Partner, die in Frankreich ortsansässig sind. Ausländer wenden sich bitte an Ihr Finanzamt, um die notwendigen Modalitäten zu erfahren.
di-arezzo.com kann in keinem Fall für Fehler oder fehlende Informationen in diesen Unterlagen verantwortlich gemacht werden, da die französischen Behörden diese Bedingungen jederzeit ändern können.

Artikel 4. Verschiedene Bestimmungen

Das vorliegende Partnerprogramm wird nicht-exklusiv und unbefristet mit dem Partner abgeschlossen. Jede der Parteien kann die Partnerschaft jederzeit ohne Vorankündigung beenden, indem Sie die andere Partei per Einschreiben darüber informiert.
Es wird ausdrücklich vereinbart, dass der Zugriff auf die Programme und Daten im Shop von di-arezzo.com dem Partner keinerlei Recht auf diese Programme und Daten einräumt, die exklusives Eigentum ihrer Urheber bleiben.
Die vorliegenden allgemeinen Bedingungen können einseitig von di-arezzo.com geändert werden. Wenn die Änderungen Auswirkungen auf die Provisionssumme haben, werden sie dem Partner mitgeteilt. Sie treten innerhalb eines Monats in Kraft, es sei denn, der Partner informiert di-arezzo.com über seinen Wunsch, das Partnerprogramm vor Ablauf dieser Frist zu beenden.
Die Parteien verpflichten sich, jeden möglicherweise im Hinblick auf die Interpretation, die Ausführung oder den Abbruch des Partnerprogramms auftreten Streitfall freundschaftlich zu lösen. Kann man sich nicht einigen, gilt als Gerichtstand Paris.

Wenden Sie sich für alle weiteren Informationen an unseren Partnerservice

Wenden Sie sich bei technischen Problemen an: unseren Webmaster

Arezzo - Partnerservice
160, rue Montmartre, 75002 Paris, France

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